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Frage zur ABE
Verfasser Nachricht
LandorCaeyran Offline
Junior Member
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Beiträge: 4
Registriert seit: Oct 2009
Beitrag: #1
Frage zur ABE
Hallo,

ich finde nicht so Recht die passende Rubrik.
http://www.carpc-portal.de/de/shop.html&product=251 hier steht unten "Nicht zulässig im Rahmen der StVZO! Beim Einbau in ein KFZ erlischt die ABE".

Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich also so ein CarPC einbaue fahre ich ohne ABE rum und bin quasi illegal? Oder worauf bezieht sich das?
05-11-2011 09:15 PM
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Gueven Offline
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Beiträge: 4.361
Registriert seit: Dec 2008
Beitrag: #2
RE: Frage zur ABE
Wenn man es genau nimmt, handelt es sich hier um eine Grauzone - es gibt kein Gesetz dagegen, aber eben auch keines, welches den Betrieb erlaubt. Außerdem sind CarPC-Komponenten für den Einsatz in Räumen und nicht in Fahrzeugen vorgesehen - somit sind diese im Grunde nicht für die Umgebung im Fahrzeug ausgelegt worden. Wir wissen, dass es es geht - aber können eben nicht dafür und für mögliche Folgen bei unsachgemäßen Einsatz haften. Und solange ein CarPC unsachgemäß eingesetzt werden kann, wird keiner dafür haften können, da es ein unkalkulierbares Risiko ist.

Die Lösung sehe ich darin, den funktionalen Umfang des Systems stark einzuschränken und somit mögliche Risiken eingrenzen und vermeiden zu können.

Mein CarPC: CES 4 - Chameleon, Jetaway 1500 Mhz,
1024 MB RAM, 160 GB Festplatte, GPS-Receiver, OBD-
Diag4000, VDO Lenkradfernbedienung, iBus-Anbindung, 7"
transreflektiv Touchdisplay
05-11-2011 10:04 PM
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Sonic2001x Offline
Junior Member
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Beiträge: 43
Registriert seit: Sep 2010
Beitrag: #3
RE: Frage zur ABE
Aber , wenn ich da mal meinen Senf dazu geben darf...

wenn ich nicht irre muss es im rahmen der STVO so sein ,das wenn man die Zündung (Motor startet ) das ganze nicht mehr funktionell ist... sprich TV muss ja eigentlich auch so sein , das man während der fahrt nichts sehen kann.. ( so siehts halt rechtlich aus )
Aber wenn man jetzt darauf ne Navisoft am laufen hat , muss man ja quasi was sehen können.. denn bei den rechtmäßigen werkseitig verbauten systemen ist es ja nicht anders wie bei unseren Car - pc´s...
Also geb ich gueven recht... es kann nicht verboten oder ganz erlaubt sein..
Missbrauch kann man mit allen Dingen machen. ist nur eine Auslegungssache wie weit man da geht..
Wenn Du keine Probleme haben willst mit Tüv etc.. dann bau dir einen schalter mit ein , welches verhindert das wenn Zündung an ist , der PC hochfährt. Dann ist der Prüfer glücklich und gut gewesen.
(hatte das problem nämlich schonmal.. )

wenn es nicht so ist verbessert mich.
05-11-2011 10:20 PM
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Gueven Offline
Super Moderator
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Beiträge: 4.361
Registriert seit: Dec 2008
Beitrag: #4
RE: Frage zur ABE
Alles ziemlich relativ.. theoretisch wäre alleine schon die Hardware aufgrund der fehlenden Prüfungen schon nicht zulässig. Dazu hatten wir schon einzige Diskussionen.

Beim TĂśV wĂĽrde ich mir da weniger Gedanken machen - solange Du nicht dein Cockpit austauscht oder Dein CarPC-Display und Kabel frei im Cockpit herumfliegen und die sichere Fahrzeugbedienung beeinflussen, wird dieser nichts sagen. Erst wenn Du einen Unfall baust und irgendwer auf die Idee kommt zu behaupten, Dein CarPC sei schuld (aus welchem Grund auch immer), dann wirds kritisch.

Mein CarPC: CES 4 - Chameleon, Jetaway 1500 Mhz,
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05-11-2011 11:07 PM
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roady Offline
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Beiträge: 179
Registriert seit: Jun 2009
Beitrag: #5
RE: Frage zur ABE
(05-11-2011 10:04 PM)Gueven schrieb:  Wenn man es genau nimmt, handelt es sich hier um eine Grauzone - es gibt kein Gesetz dagegen, aber eben auch keines, welches den Betrieb erlaubt. A

Ohh - mein Lieblingsthema.
Um es kurz zu machen: Der CarPC ist nicht fĂĽr den Einsatz im Kfz erlaubt. Es erlischt die Betriebserlaubnis, damit auch der Versicherungsschutz, usw.
Damit Du dieses Gerät verwenden dürftest wäre eine E-Zulassung notwendig, diese hat das Gerät aber nicht. Das ist eindeutig so geregelt und keine Grauzone - der Betrieb ist verboten.
Das Thema wurde aber schon ausgiebig behandelt, siehe hier:
http://www.carpc-portal.de/forum/thread-1329.html

Dem TĂśV dĂĽrfte das ganze Thema weniger interessieren.
Wie Gueven schon geschrieben hat, wenn alles sauber verbaut ist wird da keine rumnörgeln.
05-12-2011 07:01 AM
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LandorCaeyran Offline
Junior Member
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Beiträge: 4
Registriert seit: Oct 2009
Beitrag: #6
RE: Frage zur ABE
Sorry.. ich hatte schon ein wenig gesucht, aber anscheinend nicht grĂĽndlich genug.

Vielen Dank fĂĽr die Auskunft.
05-12-2011 08:05 AM
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Gueven Offline
Super Moderator
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Beiträge: 4.361
Registriert seit: Dec 2008
Beitrag: #7
RE: Frage zur ABE
@roady:
Zitat:Das ist eindeutig so geregelt und keine Grauzone - der Betrieb ist verboten.
Wer seinen CarPc aber nicht fest verbaut, darf es betreiben..

Mein CarPC: CES 4 - Chameleon, Jetaway 1500 Mhz,
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05-12-2011 09:30 AM
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roady Offline
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Beiträge: 179
Registriert seit: Jun 2009
Beitrag: #8
RE: Frage zur ABE
(05-12-2011 09:30 AM)Gueven schrieb:  Wer seinen CarPc aber nicht fest verbaut, darf es betreiben..

Aber nur mit geeigneter "Schnittstelle". Ein Notebook Netzteil ohne E-Zulassung darfst Du auch nicht an das Boardnetz hängen. Du könntest jetzt ein Notebooknetzteil mit E-Zulassung nehmen, dann den PC auf den Beifahrersitz legen und so betreiben - das könnte tatsächlich erlaubt sein.

Der angebotene PC mit M3-Netzteil darf aber so oder so nicht an das Boardnetz, ob jetzt auf dem Beifahrersitz liegend oder fest verbaut. Ältere Fahrzeuge (ich glaube vor 1996) ausgenommen.

Das ist nunmal so. Die Innenraumbeleuchtung dürfte man auch nicht gegen selbstgebaute LED Schaltungen austauschen. Aber wie immer gilt: Wo kein Kläger, da...
05-12-2011 09:52 AM
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Sonic2001x Offline
Junior Member
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Beiträge: 43
Registriert seit: Sep 2010
Beitrag: #9
RE: Frage zur ABE
hmm naja wie ihr meint , mit der tĂĽv sache..

dem anderen geb ich den vorschreibern natürlich recht.. mit Versicherungsschutz erlischen , fängt ja schon damit an , wenn man statt den H4 scheinwerfern Xenon verbaut hat.. ohne SRA und Neigungs bla bla.. auch wenn diese ein E Prüfzeichen haben ( denn orginal BMW ) schaut mal hier :
http://www.kba.de/cln_005/nn_124384/DE/F...ut_pdf.pdf

Klar wenn man alles richtig nachrüstet dann kräht da wiederum kein hahn nach.. oder wie siehts mít chiptuning aus.. ein Tüvabnahme haben die wenigsten und wenn doch , haben sie es mit sicherheit nicht ihrer versichungung gemeldet.. also erlischt im schadensfall rechtlich gesehen damit auch der Versicherungs schutz.. ist in Deutschland ebend so.
05-12-2011 10:37 AM
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GrInDeR Offline
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Beiträge: 1.749
Registriert seit: Jun 2009
Beitrag: #10
RE: Frage zur ABE
stop, leute...das thema hatten wir schon, roady hats verlinkt - bitte weitere diskussionen dort.....

Chuck Norris ist nur ein lächerlicher Schauspieler!
Wenn er wirklich so gut wäre, wie alle sagen, dann würde er jetzt zu mir nach Hause kommen und meinen Kopf mit nem Roundhouse-Kick auf die Tastatudfksjdbfksjdhjflsdjhfslkjdhfksdfbvckj
05-12-2011 10:55 AM
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