|
|
 |
 |
 |
 |
|
Frage zur ABE
|
| Verfasser |
Nachricht |
LandorCaeyran
Junior Member
 
Beiträge: 4
Registriert seit: Oct 2009
|
Frage zur ABE
Hallo,
ich finde nicht so Recht die passende Rubrik.
http://www.carpc-portal.de/de/shop.html&product=251 hier steht unten "Nicht zulässig im Rahmen der StVZO! Beim Einbau in ein KFZ erlischt die ABE".
Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich also so ein CarPC einbaue fahre ich ohne ABE rum und bin quasi illegal? Oder worauf bezieht sich das?
|
|
| 05-11-2011 09:15 PM |
|
Gueven
Super Moderator
     
Beiträge: 4.361
Registriert seit: Dec 2008
|
RE: Frage zur ABE
Wenn man es genau nimmt, handelt es sich hier um eine Grauzone - es gibt kein Gesetz dagegen, aber eben auch keines, welches den Betrieb erlaubt. Außerdem sind CarPC-Komponenten für den Einsatz in Räumen und nicht in Fahrzeugen vorgesehen - somit sind diese im Grunde nicht für die Umgebung im Fahrzeug ausgelegt worden. Wir wissen, dass es es geht - aber können eben nicht dafür und für mögliche Folgen bei unsachgemäßen Einsatz haften. Und solange ein CarPC unsachgemäß eingesetzt werden kann, wird keiner dafür haften können, da es ein unkalkulierbares Risiko ist.
Die Lösung sehe ich darin, den funktionalen Umfang des Systems stark einzuschränken und somit mögliche Risiken eingrenzen und vermeiden zu können.
Mein CarPC: CES 4 - Chameleon, Jetaway 1500 Mhz,
1024 MB RAM, 160 GB Festplatte, GPS-Receiver, OBD-
Diag4000, VDO Lenkradfernbedienung, iBus-Anbindung, 7"
transreflektiv Touchdisplay
|
|
| 05-11-2011 10:04 PM |
|
Gueven
Super Moderator
     
Beiträge: 4.361
Registriert seit: Dec 2008
|
RE: Frage zur ABE
Alles ziemlich relativ.. theoretisch wäre alleine schon die Hardware aufgrund der fehlenden Prüfungen schon nicht zulässig. Dazu hatten wir schon einzige Diskussionen.
Beim TĂśV wĂĽrde ich mir da weniger Gedanken machen - solange Du nicht dein Cockpit austauscht oder Dein CarPC-Display und Kabel frei im Cockpit herumfliegen und die sichere Fahrzeugbedienung beeinflussen, wird dieser nichts sagen. Erst wenn Du einen Unfall baust und irgendwer auf die Idee kommt zu behaupten, Dein CarPC sei schuld (aus welchem Grund auch immer), dann wirds kritisch.
Mein CarPC: CES 4 - Chameleon, Jetaway 1500 Mhz,
1024 MB RAM, 160 GB Festplatte, GPS-Receiver, OBD-
Diag4000, VDO Lenkradfernbedienung, iBus-Anbindung, 7"
transreflektiv Touchdisplay
|
|
| 05-11-2011 11:07 PM |
|
roady
Member
  
Beiträge: 179
Registriert seit: Jun 2009
|
RE: Frage zur ABE
(05-11-2011 10:04 PM)Gueven schrieb: Wenn man es genau nimmt, handelt es sich hier um eine Grauzone - es gibt kein Gesetz dagegen, aber eben auch keines, welches den Betrieb erlaubt. A
Ohh - mein Lieblingsthema.
Um es kurz zu machen: Der CarPC ist nicht fĂĽr den Einsatz im Kfz erlaubt. Es erlischt die Betriebserlaubnis, damit auch der Versicherungsschutz, usw.
Damit Du dieses Gerät verwenden dürftest wäre eine E-Zulassung notwendig, diese hat das Gerät aber nicht. Das ist eindeutig so geregelt und keine Grauzone - der Betrieb ist verboten.
Das Thema wurde aber schon ausgiebig behandelt, siehe hier:
http://www.carpc-portal.de/forum/thread-1329.html
Dem TĂśV dĂĽrfte das ganze Thema weniger interessieren.
Wie Gueven schon geschrieben hat, wenn alles sauber verbaut ist wird da keine rumnörgeln.
|
|
| 05-12-2011 07:01 AM |
|
roady
Member
  
Beiträge: 179
Registriert seit: Jun 2009
|
RE: Frage zur ABE
(05-12-2011 09:30 AM)Gueven schrieb: Wer seinen CarPc aber nicht fest verbaut, darf es betreiben..
Aber nur mit geeigneter "Schnittstelle". Ein Notebook Netzteil ohne E-Zulassung darfst Du auch nicht an das Boardnetz hängen. Du könntest jetzt ein Notebooknetzteil mit E-Zulassung nehmen, dann den PC auf den Beifahrersitz legen und so betreiben - das könnte tatsächlich erlaubt sein.
Der angebotene PC mit M3-Netzteil darf aber so oder so nicht an das Boardnetz, ob jetzt auf dem Beifahrersitz liegend oder fest verbaut. Ältere Fahrzeuge (ich glaube vor 1996) ausgenommen.
Das ist nunmal so. Die Innenraumbeleuchtung dürfte man auch nicht gegen selbstgebaute LED Schaltungen austauschen. Aber wie immer gilt: Wo kein Kläger, da...
|
|
| 05-12-2011 09:52 AM |
|
Sonic2001x
Junior Member
 
Beiträge: 43
Registriert seit: Sep 2010
|
RE: Frage zur ABE
hmm naja wie ihr meint , mit der tĂĽv sache..
dem anderen geb ich den vorschreibern natürlich recht.. mit Versicherungsschutz erlischen , fängt ja schon damit an , wenn man statt den H4 scheinwerfern Xenon verbaut hat.. ohne SRA und Neigungs bla bla.. auch wenn diese ein E Prüfzeichen haben ( denn orginal BMW ) schaut mal hier :
http://www.kba.de/cln_005/nn_124384/DE/F...ut_pdf.pdf
Klar wenn man alles richtig nachrĂĽstet dann kräht da wiederum kein hahn nach.. oder wie siehts mĂt chiptuning aus.. ein TĂĽvabnahme haben die wenigsten und wenn doch , haben sie es mit sicherheit nicht ihrer versichungung gemeldet.. also erlischt im schadensfall rechtlich gesehen damit auch der Versicherungs schutz.. ist in Deutschland ebend so.
|
|
| 05-12-2011 10:37 AM |
|
|
|
 |
 |
Seite generiert in 0.415516 Sekunden |
 |
|
 |
|